Förderdarlehen: KfW & Landesförderbanken
Förderdarlehen der KfW und der Landesförderinstitute bieten Konditionen, die am freien Markt nicht erhältlich sind: Zinsvorteile, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre und häufig eine Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank. Wir strukturieren Ihre Finanzierung so, dass Darlehen und Zuschüsse optimal zusammenwirken.

Für wen sich Förderdarlehen lohnen
- Unternehmen mit mittleren und großen Investitionsvorhaben
- Betriebe, die ihre Liquidität schonen und lange Laufzeiten nutzen wollen
- Gründer und Nachfolger ohne ausreichende bankübliche Sicherheiten
- Unternehmen mit Energie- und Effizienzprojekten
Programmbeispiele mit typischen Eckdaten
- KfW 263 „Erneuerbare Energien – Standard“ – bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, bis 25 Mio. € je Vorhaben
- KfW 270 „Erneuerbare Energien – Plus“ – zusätzlicher Zinsvorteil durch KfW-Entlastungsbetrag
- KfW 274 „Energieeffizient Sanieren“ – zinsgünstige Finanzierung mit Tilgungszuschuss für Effizienzmaßnahmen
- KfW-Unternehmerkredit – Investitionen und Betriebsmittel, Haftungsfreistellung bis zu 80 % für die Hausbank
- ERP-Gründerkredit / StartGeld – bis zu 125.000 € für Gründungen und Nachfolgen
- Landesförderbanken – ergänzende Programme mit eigenen Konditionsvorteilen je Bundesland
Typischer Ablauf
- Finanzierungskonzept: Vorhaben, Kosten und Programmkombination strukturieren
- Antragstellung über Ihre Hausbank – Förderdarlehen laufen immer durchleitend über ein Kreditinstitut
- Zusage, Auszahlung und tilgungsfreie Anlaufphase
- Nachweise und ggf. Kombination mit Tilgungs- oder Investitionszuschüssen
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Hinweis: Alle Angaben zu Förderquoten, Obergrenzen und Konditionen sind unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Bewilligungsbescheide und Nebenbestimmungen der Förderstellen.
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