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Unsere Leistungen

Förderdarlehen: KfW & Landesförderbanken

Förderdarlehen der KfW und der Landesförderinstitute bieten Konditionen, die am freien Markt nicht erhältlich sind: Zinsvorteile, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre und häufig eine Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank. Wir strukturieren Ihre Finanzierung so, dass Darlehen und Zuschüsse optimal zusammenwirken.

Beraterin prüft gemeinsam mit einem Unternehmer die Finanzierungsunterlagen

Für wen sich Förderdarlehen lohnen

  • Unternehmen mit mittleren und großen Investitionsvorhaben
  • Betriebe, die ihre Liquidität schonen und lange Laufzeiten nutzen wollen
  • Gründer und Nachfolger ohne ausreichende bankübliche Sicherheiten
  • Unternehmen mit Energie- und Effizienzprojekten

Programmbeispiele mit typischen Eckdaten

  • KfW 263 „Erneuerbare Energien – Standard“ – bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, bis 25 Mio. € je Vorhaben
  • KfW 270 „Erneuerbare Energien – Plus“ – zusätzlicher Zinsvorteil durch KfW-Entlastungsbetrag
  • KfW 274 „Energieeffizient Sanieren“ – zinsgünstige Finanzierung mit Tilgungszuschuss für Effizienzmaßnahmen
  • KfW-Unternehmerkredit – Investitionen und Betriebsmittel, Haftungsfreistellung bis zu 80 % für die Hausbank
  • ERP-Gründerkredit / StartGeld – bis zu 125.000 € für Gründungen und Nachfolgen
  • Landesförderbanken – ergänzende Programme mit eigenen Konditionsvorteilen je Bundesland

Typischer Ablauf

  • Finanzierungskonzept: Vorhaben, Kosten und Programmkombination strukturieren
  • Antragstellung über Ihre Hausbank – Förderdarlehen laufen immer durchleitend über ein Kreditinstitut
  • Zusage, Auszahlung und tilgungsfreie Anlaufphase
  • Nachweise und ggf. Kombination mit Tilgungs- oder Investitionszuschüssen

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Hinweis: Alle Angaben zu Förderquoten, Obergrenzen und Konditionen sind unverbindliche Richtwerte. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Bewilligungsbescheide und Nebenbestimmungen der Förderstellen.

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